Datenschutz

Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO — Brandwarnsystem (Safe Fire House) und Einbruchwarnsystem (EWS)

(Als PDF am linken oberen Seitenrand unter "Anhänge" zu finden)

zwischen

[Auftraggeber / Behörde / Kommune / Betreiber]

[Straße Hausnummer] · [PLZ Ort]

vertreten durch: [vertretungsberechtigte Person]

– nachfolgend „Verantwortlicher" –

und

Dexa Solutions GmbH
Möhnestraße 2 · 59519 Möhnesee
Telefon: +49 2924 496 937 0 · E-Mail: info@dexa.gmbh
Registergericht Arnsberg, HRB 14749 · USt-IdNr. DE310146224
vertreten durch die Geschäftsführer Tim Behrendt und Florian Leipold
– nachfolgend „Auftragnehmer" –


Präambel

Der Auftragnehmer erbringt für den Verantwortlichen Leistungen zu zwei eigenständigen Produkten: dem Brandwarnsystem „Safe Fire House" und dem hiervon getrennten Einbruchwarnsystem „EWS". Im Rahmen von Bereitstellung, Fernwartung, Monitoring und Alarmweiterleitung verarbeitet der Auftragnehmer in begrenztem Umfang personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Dafür schließen die Parteien diesen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt Anlage 1.

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Verantwortlichen. Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen sowie die Datenarten ergeben sich abschließend aus Anlage 1.

(2) Der Vertrag läuft für die Dauer des zugrunde liegenden Hauptvertrages und endet mit diesem. Der Verantwortliche kann ihn bei schwerwiegenden Datenschutzverstößen fristlos kündigen.

§ 2 Weisungsgebundenheit

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, sofern er nicht durch Unionsrecht oder mitgliedstaatliches Recht zur Verarbeitung verpflichtet ist.

(2) Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich und darf die Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen (Art. 28 Abs. 3 S. 3 DSGVO).

§ 3 Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer

§ 4 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche genehmigt die in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter. Beabsichtigte Änderungen teilt der Auftragnehmer vorab mit; der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter auf dieselben Datenschutzpflichten (Art. 28 Abs. 4 DSGVO) und bleibt dem Verantwortlichen gegenüber verantwortlich.

(3) Vom Verantwortlichen selbst beauftragte Alarmierungs- und Leitstellenplattformen (z. B. DIVERA 24/7, GroupAlarm, Alamos, iSE-Cobra) sind keine Unterauftragsverarbeiter des Auftragnehmers; insoweit ist der Verantwortliche selbst verantwortlich.

§ 5 Rechte der betroffenen Personen

(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten Maßnahmen bei der Erfüllung der Betroffenenrechte (Art. 12 bis 23 DSGVO).

(2) Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragnehmer, leitet dieser das Anliegen unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet es nicht selbst, sofern er nicht angewiesen wurde.

§ 6 Kontrolle, Löschung und Drittlandübermittlung

(1) Der Auftragnehmer weist die Einhaltung seiner Pflichten nach und ermöglicht Überprüfungen mit angemessener Vorankündigung; geeignete Zertifikate, Testate oder Prüfberichte genügen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).

(2) Nach Vertragsende löscht oder gibt der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen zurück, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Die Bilddaten des EWS werden ohnehin automatisiert spätestens nach 15 Minuten gelöscht.

(3) Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nur nach Art. 44 ff. DSGVO. Betroffen ist ausschließlich der CRM-Dienstleister Airtable, Inc. (USA), abgesichert über das EU-US Data Privacy Framework bzw. EU-Standardvertragsklauseln. Die zentralen Server (BOS Data Broker, gui.dexa.gmbh) sowie ein etwaiges durch den Auftragnehmer bereitgestelltes VPN werden in Deutschland im Rechenzentrum der Centron GmbH, Bamberg, betrieben.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. In datenschutzrechtlichen Fragen geht dieser Vertrag dem Hauptvertrag vor.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Vertrages.

Verantwortlicher (Auftraggeber) Dexa Solutions GmbH (Auftragnehmer)
Ort, Datum: Ort, Datum:
Unterschrift: Unterschrift:

Anlage 1 – Beschreibung der Verarbeitung

Zweck

Bereitstellung, Fernwartung, Monitoring und Alarmweiterleitung der Produkte Safe Fire House (Brandwarnsystem) und EWS (Einbruchwarnsystem) sowie Verwaltung der zugehörigen Stamm- und Kontaktdaten.

Produkt 1 – Safe Fire House (Brandwarnsystem)

Produkt 2 – EWS (Einbruchwarnsystem)

CRM (Stamm- und Kontaktdaten)

Kategorien betroffener Personen

Kategorien personenbezogener Daten und Löschfristen

Kontext Datenarten Löschfrist
CRM Name, Funktion, Organisation, dienstliche E-Mail/Telefon, Standortzuordnung, Servicevorgänge Vertragsdauer
EWS (scharf) Bilddaten (Snapshot/kurzer Stream), Ereignisdaten (Zeitstempel, Kamera/Zone) max. 15 Min
Safe Fire House kein Personenbezug (technische Telemetrie)

Anlage 2 – Technische/organisatorische Maßnahmen und Unterauftragsverarbeiter

Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Unterauftragsverarbeiter Leistung Ort Drittland-Grundlage
Centron GmbH Rechenzentrum/Hosting (BOS Data Broker, gui.dexa.gmbh, ggf. VPN) Bamberg, DE entfällt (EU)
Dexa Systems GmbH BOS Data Broker / Alarm-Schnittstellensoftware (konzernintern) Möhnesee, DE entfällt (EU)
Airtable, Inc. CRM / Stamm- und Kontaktdaten, Service-Log USA EU-US DPF bzw. EU-Standardvertragsklauseln

Hinweis: Vom Verantwortlichen selbst beauftragte Alarmierungs-/Leitstellenplattformen (z. B. DIVERA 24/7) sind keine Unterauftragsverarbeiter des Auftragnehmers (§ 4 Abs. 3).