Erklärung zur Datenschutzkonformität - Einbruchwarnsystem (EWS) (Als PDF am linken oberen Seitenrand unter „Anhänge" zu finden) Datum: 18. August 2026 Zweck Diese Erklärung beschreibt, wie das Einbruchwarnsystem (EWS) technisch auf Datenschutzkonformität nach DSGVO ausgelegt ist. Sie ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (AVV), der die vertraglichen Pflichten, die technisch-organisatorischen Maßnahmen, die Unterauftragsverarbeiter und den Serverstandort regelt. Wie das EWS Datenschutz technisch umsetzt Keine Verarbeitung im Normalbetrieb. Solange die Anlage unscharf ist, sind alle Kameras über den PoE-Switch physisch vom Strom getrennt – kein Bild, kein Stream, keine Aufzeichnung. Es findet insoweit keine Verarbeitung personenbezogener Daten statt. Erst beim Scharfschalten werden die Kameras bestromt, beim Unscharfschalten sofort wieder stromlos. Das ist der zentrale Unterschied zu Systemen, die Kameras nur softwareseitig „deaktivieren". Datensparsamkeit durch KI-Personenfilter. Die Klassifizierung erfolgt direkt in der Kamera; nur menschliche Ziele lösen aus. Tiere, Fahrzeuge und Lichtwechsel führen nicht zur Verarbeitung. Alarm-Beweisbild mit kurzer Löschfrist. Nur im scharfen Zustand wird bei Auslösung ein Snapshot erzeugt und den Einsatzkräften über einen zeitlich begrenzten Abruf-Link zur Fernbeurteilung bereitgestellt. Der Link ist wenige Minuten gültig (Standard 15 Minuten), wird nur im Arbeitsspeicher gehalten und danach automatisch gelöscht; auf dem zentralen Server erfolgt keine dauerhafte Speicherung. Abruf und Versand von Bildern erfolgen ausschließlich über verschlüsselte Protokolle. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse an Objektschutz und schneller Lagebeurteilung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Optionale lokale Aufnahmen kann der Betreiber aktivieren; er legt Aufbewahrungsdauer und Rechtsgrundlage fest, die Löschung nach Ablauf erfolgt automatisch. Geschützter Zugriff und Transparenz. Bedienung per NFC-Token und/oder PIN mit Rollenkonzept und Audit-Log; drei Fehlversuche sperren für 5 Minuten. Die Anlagenzustände sind eindeutig signalisiert (grün = unscharf/Kameras stromlos, blau = Scharfschaltung, rot = scharf/Alarm) – nachvollziehbar für Personal und Besucher. Was außerhalb dieser Erklärung geregelt ist Im AVV (Art. 28 DSGVO): technisch-organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Serverstandort Deutschland und Drittlandübermittlung, Umgang mit Betroffenenrechten. Beim Betreiber (Verantwortlicher): Erforderlichkeit und Interessenabwägung im Einzelfall, Hinweise/Beschilderung im Überwachungsbereich (Art. 13/14 DSGVO), Aufbewahrungsdauer lokaler Aufnahmen und, sofern erforderlich, die Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO). Diese Erklärung bezieht sich auf die Produktgestaltung des EWS und ist keine Zusicherung der Gesamtrechtmäßigkeit einer konkreten Installation.